REHA Sport Orthopädie

für Männer und Frauen

Kurs 1:  dienstags von 16.30 – 17.15 Uhr
Kurs 2:  dienstags von 17.30 – 18.15 Uhr

Übungsort:
Praxis für Physiotherapie Nina Derpmann
Augustastr. 94
46537 Dinslaken

Tel. 02064 59462

qualifizierter Rehatrainer:  Frank Krybus

Rehabilationssport

Seit 2011 haben die Versicherten eine Rechtsanspruch auf Rehabilationssport. Um sicherzustellen, dass Rehabilationssport nach einheitlichen Grundlagen durchgeführt wird, gibt es die so genannte Rahmenvereinbarung. Dort ist u. a. festgelegt, dass Rehabilationssport in Gruppen von mindestens 45 Minuten stattfindet, dass der Arzt in der Regel eine Verordnung über 50 Übungseinheiten ausstellt und welche Qualifikationsanforderungen Übungsleiter haben müssen.

Vorrangiges Ziel des Rehabilitationssport ist es, die eigene Verantwortlichkeit des Menschen für seine Gesundheit zu stärken und ihn zum langfristigen, selbständigen und eigenverantwortlichen Bewegungstrainintg durch weiteres Sporttreiben z. B. in der bisherigen Gruppe oder im Rahmen eines anderen Angebots auf eigene Kosten zu motivieren.  

Als Rehabilationssport unterliegt die Verordnung keiner Budgetierung.

REHA Sport nach Krebs

REHA Sport nach Krebs

für Männer und Frauen

Kurs 1:  mittwochs von 18.30 – 19.15 Uhr

Kurs 2 : mittwochs von 15.00 – 15.45 Uhr

Übungsort:
Praxis für Physiotherapie Nina Derpmann
Augustastr. 94
46537 Dinslaken

Tel. 02064 15126

qualifizierte Rehatrainerin:  Ulla Konrad

Sport in der Krebsnachsorge (Zurzeit Aufnahmestopp, eine Eintragung in eine Liste ist möglich)

Sport in der Krebsnachsorge, ergänzend zu medizinischer und psychosozialer Betreuung, stärkt (auch schon während der Therapiemassnahmen) durch gezielte, abgestimmte Übungen die Leistungsfähigkeit, gibt Kraft, Beweglichkeit und Sicherheit. Ausserdem macht es Freude, unter gleich gesinnten sich zu bewegen.
Unsere dafür speziell ausgebildete Übungsleiterin, Ulla Konrad, bietet dieses qualifizierte Programm als Rehabilitationsleistung an.
Sowohl die Krankenkassen als auch die Rentenversicherungsträger sind zu Leistungen im Rehabilitationssport verpflichtet.

Grundlage der Leistungsgewährung im Rehabilitationssport und im Funktionstraining ist eine Rahmenvereinbarung. Darin heißt es in der Fassung vom 1. Januar 2011 unter Punkt 4, dass diese Leistungen so lange als erforderlich angesehen werden, wie der behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch die fachkundige Anleitung durch den Übungsleiter benötigt.